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AGB

§ 1 Allgemeines

 

1.1

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Anja Holweg (nachfolgend „Trainer“ genannt), Anja Holweg, Hauptstraße 1, 85586 Poing und der/dem Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

 

1.2

Kunden im Sinne von § 1 S. 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

 

 

§ 2 Leistungsgegenstand

 

2.1

Der Trainer bietet dem Kunden ein auf ihn optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu Trainingsinhalten, Sportkleidungswahl und Ernährung, mit dem Ziel der Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten, des Techniktrainings sowie der Stressbewältigung und des allgemeinen, körperlichen Wohlbefindens. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.

 

2.2

Der Trainer übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.

 

 

§ 3 Training

 

3.1

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen zwischen Kunde und Trainer schriftlich vereinbart werden, ebenso Ort und Zeit der jeweiligen Trainingseinheit.

 

3.2

An Sonn- und Feiertag finden generell keine Trainings statt. Ausnahmen werden direkt mit dem Kunden abgesprochen.

 

3.3

Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt. Dieses kann nach Abstimmung mit dem Kunden persönlich, telefonisch oder online stattfinden.

 

3.4

Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Kunden, des Trainers oder auch Online über Zoom, in und auf Sportanlagen, Bolzplätzen, Parks, Schwimmbädern und in Fitnessstudios statt. Anfallende Kosten in Punkto Eintritte, Tickets, Chipkarten, Platzmieten etc., liegen beim Kunden.

               

3.5

Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. Bei häufigen Ausfällen und Absagen wird das Trainingsverhältnis gelöst und der Zeitraum an einen anderen Kunden vergeben. Weitere Abreden werden gesondert festgehalten.

 

3.6

Der Trainer steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten zwischen 8 und 20 Uhr per Telefon, WhatsApp und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

 

 

§ 4 Zahlungsbedingungen / Preise

 

4.1

Die Abrechnung der vereinbarten Dienstleistung(en) im Trainingsvertrag erfolgt komplett im Voraus.

Bei Buchungen eines 6 oder 12 Monatsvertrages, kann zwischen Trainer und Kunde eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

4.2

Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

                Überweisung, Barzahlung gegen Quittung

 

4.3

Der Kunde erhält vom Trainer eine schriftliche Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, die ohne Abzüge sofort zu bezahlen ist.

 

4.4

Der Kunde hat die Möglichkeit die vertraglich vereinbarte(n) Dienstleistung(en) auch durch Barzahlung zu leisten und erhält seine Rechnung dann im Training als Quittung vom Trainer ausgehändigt.

 

4.5

Alle Preise der Dienstleistung(en) ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Trainers.

 

4.6

Anfahrten zum Kunden im Umkreis von bis zu 10 km des Wohnortes des Trainers sind in den Kosten für eine Trainingseinheit inbegriffen. Bei Fahrten von mehr als 10 km Entfernung vom Wohnort des Trainers, werden pro zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,50 EUR in Rechnung gestellt.

 

 

§ 5 Sonstige Leistungen

 

5.1

Der Trainer bietet dem Kunden auf Wunsch weitere Dienstleistungen an, welche im jeweiligen Trainingsvertrag gesondert aufzuführen und vertraglich festzuhalten sind. Bei Wunsch an zusätzlichen Leistungen, kann ein gesonderter Vertrag (inklusive AGBs) sowie eine zusätzliche Haftungsausschlusserklärung notwendig werden.

 

 

§ 6 Haftung / Haftungsausschluss / Hinweise

 

6.1

Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Trainers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung seines Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflicht des Trainers gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.

 

6.2

Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse und um seine Gesundheit nicht zu gefährden, den Anamnesebogen vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Trainer unterstellt sich der Schweigepflicht.

 

6.3

Der Kunde verpflichtet sich zur Unterzeichnung einer „Haftungsausschlusserklärung“ vor Beginn der ersten Trainingseinheit sowie an allen folgenden Trainingseinheiten.

 

6.4

Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

 

6.5

Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainings ebenfalls ausgeschlossen.

 

6.6

Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen seiner gebuchten Dienstleistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.

 

6.7

Der Trainer haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Ziels.

 

6.8

Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.

 

 

§ 7 Sporttauglichkeit

 

7.1

Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn einer jeden Trainingseinheit zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

 

7.2

Der Trainer behält sich vor, bei stimmten Krankheitsbildern ein ärztliches Attest vor der 1. Trainingseinheit zu verlangen. Des Weiteren erwägt der Trainer auch Kundenanfragen abzulehnen.

 

 

§ 8 Terminvereinbarungen/ Verhinderungen

 

8.1

Terminvereinbarungen erfolgen grundsätzlich in Textform.

 

8.2

Terminabsagen müssen spätestens 24 h vorher telefonisch und/oder schriftlich erfolgen. Bei einer rechtzeitigen Absage wird entweder die bezahlte Vergütung gutgeschrieben oder ein Ersatztermin vereinbart. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, wird dem Kunden die volle Trainingseinheit laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt, welche sofort zu zahlen ist.

 

8.3

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben und neue Termine vereinbart.

 

8.4

Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

 

 

§ 9 Abbruch der Trainingseinheit / Unterbrechung / Störung

 

9.1

Eine angefangene Trainingseinheit kann vom Kunden nicht abgebrochen werden. Bricht der Kunde dennoch vor Ablauf der vereinbarten Trainingseinheit ab, verpflichtet dies den Trainer nicht zur Kostenrückerstattung oder zu Zeitgutschriften.

 

9.2

Das Ausdehnen und Nachholen einer Trainingseinheit wegen Störung des Kunden (Telefonate, Unwohlsein etc.) ist nicht möglich. Eine Trainingseinheit ist nach 60 Minuten beendet, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

 

 

§ 10 Mittrainierende Bekannte, Ehepartner/Lebenspartner, Kinder und/oder Freunde

 

10.1

Dritte Personen oder Zuschauer sind vom Training ausgeschlossen. Ausnahmen müssen mit dem Trainer gesondert abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.

 

 

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

 

11.1

Das Fotografieren und/oder Filmen der Arbeit des Trainers durch Dritte ist untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Trainer gesondert abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.

 

11.2

Der Trainer kann mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden Fotos und/oder Videos des Kunden seiner Vorher-, Zwischen- und Endergebnisse zur Erfolgsdokumentation und für Werbezwecke in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram sowie auf der Homepage des Trainers nutzen.

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§ 12 Urheberrechte / Veröffentlichungen

 

12.1

Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen des Trainers (wie Formulare, Flyer, Trainings- und/oder Ernährungspläne, Umrechnungstabellen, Trainingskataloge, Logos und sonstige dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen) liegt ausschließlich beim Trainer und wird vom Kunden ausschließlich zur Erreichung seines individuellen Ziels genutzt. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere die Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

 

 

§ 13 Datenschutz

 

13.1

Die personenbezogenen Daten der Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung der im jeweiligen Trainingsvertrag genannten Dienstleistung(en) verwendet.

 

13.2

Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der/den zuletzt gebuchten Dienstleistung(en) gelöscht.

 

13.3

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ des Trainers.

 

 

§ 14 Geheimhaltung

 

14.1

Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers Stillschweigen zu bewahren,          auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

14.2

Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

 

§ 15 Vertragsbeginn / Laufzeit / Kündigung & Widerruf

 

15.1

Der Trainingsvertrag wird mit Unterzeichnung durch Trainer und Kunden wirksam. Der Vertragsbeginn sowie die Vertragslaufzeit richten sich nach der/den gebuchten Dienstleistung/en und werden im Trainingsvertrag geregelt.

 

15.2

Es gelten folgende Laufzeiten:

Personal Training: 5 Wochen (PT 10er Karte), 10 Wochen (PT 20er Karte), 20 Wochen (PT 40er Karte), 6 Monate und 12 Monate. 2 Trainingseinheiten (TE) pro Woche sind verpflichtend.  

 

15.3

Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

 

15.4

Eine spätere Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine durch ärztliches Attest nachgewiesene dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Der Rücktritt bzw. eine Kündigung sind schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

 

15.5

Im Falle von Rücktritt oder Kündigung werden die vom Kunden für zukünftige Trainingsstunden geleistete Zahlungen zurückerstattet, soweit die Trainingsstunden noch nicht in Anspruch genommen worden sind. Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind Trainings- und Ernährungspläne, da der Trainer für die Erstellung der Pläne in Vorleistung geht. Für etwaig erstelle Trainings- und Ernährungspläne im Rahmen des Personal Trainings wird bei Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag ein Pauschalbetrag von 100,00 € einbehalten.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

16.1

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

16.2

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Ersatzbestimmung getroffen.

 

16.3

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

16.4

Diese AGB unterliegen dem deutsche Recht.

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Stand: Mai 2023

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